Bei der Baudurchsprache wunderten wir uns, warum im Keller ein Lichtschacht zu wenig eingeplant war. Wie sich jetzt herausstellte, wurde dem Plan im Nachhinein einfach ein weiteres Kellerfenster hinzugefügt, ohne den zugehörigen Lichtschacht einzuplanen. In den Plänen des Kaufvertrags fehlt das Fenster, in der Auftragsbestätigung ist es plötzlich eingezeichnet.
In den Bauantragsunterlagen ist jetzt ein Fenster auf der Südseite nach links gewandert und der eingeplante gemauerte Schornstein ist immer noch ein Edelstahlschornstein. Ausserdem fehlte der Befreiungsantrag für die Abweichung vom Bebauungsplan bzgl. der Firstausrichtung und der Überschreitung des Baufensters mit der Terasse.
Mittwoch, 11. März 2009
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