Dienstag, 21. April 2009
Planungskorrektur
Heute kam die Bestätigung, dass die Fensterkorrektur im EG, der Deckendurchbruch in der Küche für die Dunstabzugshaube und der fehlende Lichtschacht im Keller beauftragt bzw. an die Planung von HvH weitergegeben wurden.
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Montag, 20. April 2009
Das Grundstück von oben
So sieht das Grundstück von oben aus der Sicht von Google aus: Silcherplatz 5.
Sonntag, 19. April 2009
Doch die Baugenehmigung
Ein Anruf bei der Gemeinde brachte nun Klarheit, dass es sich bei den Genehmigungen vom Landratsamt doch schon um die Baufreigabe handelt. Da wir im Kenntnisgabeverfahren bauen, gibt es keine separate Baufreigabe und auch keinen "roten Punkt".
Und so sieht unser Grundstück momentan aus.
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Mittwoch, 15. April 2009
Befreiungsanträge sind durch
Die Anträge für die Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. Dachform, Dachneigung, Firstrichtung, Dachziegelfarbe und die Überschreitung des Baufensters mit der Dachfläche und der Terasse sind genehmigt.
Allerdings darf mit dem Bau erst begonnen werden, wenn die Erschliessungsstrasse fertig und die Erschliessung des Grundstücks gesichert ist.
Und den Baufreigabeschein haben wir auch noch nicht.
Allerdings darf mit dem Bau erst begonnen werden, wenn die Erschliessungsstrasse fertig und die Erschliessung des Grundstücks gesichert ist.
Und den Baufreigabeschein haben wir auch noch nicht.
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Samstag, 4. April 2009
Überraschung im Grundstückskaufvertrag
Diese Woche kam eine überraschende Rechnung vom Verkäufer des Grundstücks, der Städtebau Ostwürttemberg GmbH. Wir sollen den Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag in Höhe von 4332,52 Euro bezahlen.
Dabei handelt es sich um Erschliessungskosten, also die Versorgung des Grundstücks mit Wasser, sowie ein Beitrag zur Abwasserbeseitigung.
Im Kaufvertrag steht auch tatsächlich, dass die Hausanschlusskosten und der Abwasserbeitrag nicht im Kaufpreis des Grundstücks enthalten sind. Allerdings dachten wir, dass es sich dabei um die Kosten für den Anschluss des Hauses an die Trinkwasserversorgung und den Abwasserbeitrag nach Besitzübergabe handelt. Schon gar nicht sind wir von einem Betrag in dieser Höhe ausgegangen, der dem Verkäufer schon seit langem bekannt war. Wir waren der Meinung, dass sich der Kaufpreis auf das erschlossene Grundstück bezieht.
Ein Anruf bei Notar Ellwanger in Stuttgart, bei dem der Vertrag geschlossen wurde, brachte leider auch keine Klärung. Dort geht man davon aus, dass wir den Betrag bezahlen müssen, kann es aber auch nicht mit Sicherheit sagen.
Allerdings findet sich in unserer Kalkulation des Architekten auch tatsächlich ein Posten Wasser/Abwasser/Kontrollschacht in Höhe von 4000 Euro, hoffen wir mal, dass der Betrag dafür gedacht ist.
Dabei handelt es sich um Erschliessungskosten, also die Versorgung des Grundstücks mit Wasser, sowie ein Beitrag zur Abwasserbeseitigung.
Im Kaufvertrag steht auch tatsächlich, dass die Hausanschlusskosten und der Abwasserbeitrag nicht im Kaufpreis des Grundstücks enthalten sind. Allerdings dachten wir, dass es sich dabei um die Kosten für den Anschluss des Hauses an die Trinkwasserversorgung und den Abwasserbeitrag nach Besitzübergabe handelt. Schon gar nicht sind wir von einem Betrag in dieser Höhe ausgegangen, der dem Verkäufer schon seit langem bekannt war. Wir waren der Meinung, dass sich der Kaufpreis auf das erschlossene Grundstück bezieht.
Ein Anruf bei Notar Ellwanger in Stuttgart, bei dem der Vertrag geschlossen wurde, brachte leider auch keine Klärung. Dort geht man davon aus, dass wir den Betrag bezahlen müssen, kann es aber auch nicht mit Sicherheit sagen.
Allerdings findet sich in unserer Kalkulation des Architekten auch tatsächlich ein Posten Wasser/Abwasser/Kontrollschacht in Höhe von 4000 Euro, hoffen wir mal, dass der Betrag dafür gedacht ist.
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