Die Anträge für die Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. Dachform, Dachneigung, Firstrichtung, Dachziegelfarbe und die Überschreitung des Baufensters mit der Dachfläche und der Terasse sind genehmigt.
Allerdings darf mit dem Bau erst begonnen werden, wenn die Erschliessungsstrasse fertig und die Erschliessung des Grundstücks gesichert ist.
Und den Baufreigabeschein haben wir auch noch nicht.
Mittwoch, 15. April 2009
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